Freitag, 17. Juli, 19.00 Uhr, In-Side-Hotel 48529 Nordhorn, Bernhard-Niehues-Str. 12
Einberufung einer Mitgliederversammlung
HSG Nordhorn e.V.
Einladung zu der am 17.07.2015 stattfindenden
ordentlichen Mitgliederversammlung des
HSG Nordhorn e.V.
Liebe Mitglieder des HSG Nordhorn e.V.!
Zu der am 17.07.2015 um 19:00 Uhr in dem In – Side – Hotel, Bernhard-Niehues-Str. 12, Nordhorn stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2015 laden wir Sie gemäß § 7 unserer Satzung hierdurch herzlich ein.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 lautet wie folgt:
TOP 1: |
Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit |
TOP 2: |
Genehmigung des Protokolls der JHV 2014 |
TOP 3: |
Bericht des Vorstandes |
TOP 4: |
Berichte aus den Abteilungen |
TOP 5: |
Aussprache über die Berichte |
TOP 6: |
Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer |
TOP 7: |
Wahlen – Wahl eines Versammlungsleiters und Nachwahl der nicht besetzten Vorstandsposten, nämlich · Abteilungsleiter Frauen · Abteilungsleiter Schiedsrichter · Abteilungsleiter weibliche Jugend
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TOP 8: |
Beschlussfassung über vorliegende Anträge wie folgt:
Die Satzung des Vereines sieht bislang in dem § 3.4 vor „Der Austritt ist jederzeit unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist möglich." Die Kündigungsfrist soll geändert werden. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung daher vor, folgende Neufassung des § 3.4 der Satzung zu beschließen:
„Der Austritt ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten."
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TOP 8.1: |
Die Satzung des Vereines sieht bisher vor: „Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr." Das Alter bezüglich der Stimmberechtigung soll geändert werden. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung daher vor, folgende Neufassung des § 5.1 der Satzung zu beschließen:
„Stimmberechtigt sind alle Mitglieder die das 16. Lebensjahr vollendet haben."
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TOP 8.2: |
Die Satzung des Vereins sieht bisher vor: „Gewählt werden können alle volljährigen und vollgeschäftsfähigen Mitglieder des Vereins." In Angleichung an die geplante Änderung des § 5.1 soll dieser Punkt ebenfalls geändert werden. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung daher vor, folgende Neufassung des § 5.4 der Satzung zu beschließen:
„Gewählt werden können alle Mitglieder des Vereins die das 16. Lebensjahr vollendet haben." |
TOP 8.3: |
In dem § 7.9 heißt es im ersten Satz, dass: „... diese Anträge mindestens 8 Tage vor der Versammlung schrifliche beim Vorsitzenden eingegangen sind." Das „e" bei schriftliche soll gestrichen werden.
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung daher vor, zu beschließen, dass das „e" im § 7.9 beim Wort „schriftliche" ersatzlos gestrichen wird.
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TOP 8.4: |
Der § 8 soll dahingehend ergänzt werden, dass der Vorstand für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten kann. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung daher vor, folgenden neuen Absatz zu § 8 mit in die Satzung aufzunehmen und zu beschließen:
„8.7 Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Die Höhe der Vergütung wird vom Vorstand festgesetzt."
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TOP 9: |
Verschiedenes
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Das Protokoll der letzten JHV ist ab 18:30 Uhr am Versammlungsort einzusehen.
Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 8 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 10.07.2015 in Schriftform beim 1. Vorsitzenden Herrn Thomas Meyer, Odenwaldstraße 67 in Nordhorn eingegangen sind.
Nordhorn, den 02.07.2015
Der Vorstand